Sperrung von Internetseiten – Beamten machen sich strafbar?!

Es wird immer bunter: Aus berufenem Munde Blog las ich eben, dass es für einen deutschen Beamten garnicht so einfach ist, einfach eine STOP Liste mit Kinderpornoseiten zu verwalten. Denn in dem Moment, in dem der Beamte Kenntnis von Kinderpornos im Internet erhält (und das muss er ja, sonst könnte er die Liste ja garnicht führen), so ist er gesetzlich verpflichtet dem nachzugehen!
Dies ergibt sich wie es scheint aus §163 Strafprozessordnung. Ein Beamter, der sich nur mit der Aufstellung von Stopschildern beschäftigt, ohne weitere Nachforschungen zu betreiben, könnte auf eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gefasst machen (§ 258, § 258a Strafgesetzbuch). So steht es geschrieben im law blog von Rechtsanwahlt Udo Vetter.

Bisher dachte ich eigentlich, dass es in der Politik um das Ringen um Lösungen für sehr komplexe Probleme geht (sicher manchmal hart an der Grenze des Erträglichen). Mittlerweile tendiere ich doch deutlich mehr dazu, dass es in der Politik um Macht, Geld, Einfluss und Kontrolle geht. Und in diesem Fall auf dem Rücken und quasi unter Missbrauch der zu schützenden Kinder! – Wie kann ein halbwegs intelligenter Mensch den machtmissbrauchenden Irrsinn, der dahinter steckt, eigentlich noch übersehen, oder sogar leugnen?
Wer es noch nicht getan hat: Bitte beteiligt euch an der Online Petition!

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